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Die bei jeglicher Veränderung Ihres Kranes erforderliche
SK-Abnahme wird durch den Kransachkundigen druchgeführt.
Das sich daraus ergebende Protokoll senden wir unverzüglich
an die von Ihnen gewünschte Adresse / Ansprechpartner.
Bei einer Überprüfung der Bau-Berufsgenossenschaft
ist dieses Protokoll auf Verlangen auszuhändigen.
Auch eine Sachverständigenüberprüfung,
sowie die Terminüberwachung der SV-Prüfungs-zeitpunkte
Ihrer Krane wird won uns gerne für Sie mit einem zugelassenen
Kransachverständigen für Turmdrehkrane organisiert.
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